Vorgestern kam ein großer, dicker Umschlag per Post vom Bauordnungsamt: die Unterlagen zu unserem Baugesuch. Leider ohne beiliegende Baugenehmigung. ‘Der zuständige Mitarbeiter habe diesen noch nicht abgesegnet.’, heißt es aus internen Kreisen des Bauordnungsamtes.
Soweit waren wir vor 5 Wochen schon mal. Damals hatten wir die Idee, uns einfach mal telefonisch nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. ‘Alles ist in Ordnung. Der Baugenehmigung steht nichts mehr im Wege.’, sagte man uns. ‘Es fehlt nur noch eine Unterschrift. Doch der Mitarbeiter sei nur halbtags da und das auch nicht jeden Tag, aber kommenden Montag wäre es sicher so weit.’
Die Angabe “kommender Montag” hätte uns schon stutzig machen müssen. “Kommender Montag” kann soviel bedeuten, denn nicht erst seit Einstein wissen wir, dass Zeit relativ ist. Ein vor 5 Wochen “kommender Montag” kann ohne Zweifel der vorletzte Montag gewesen sein. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der kommende Montag erst der 4. Juni 2012 ist. (Das ist wirklich ein Montag – ich habe nachgesehen!) Selbst das Jahr könnte unter den gegebenen Umständen einer gewissen unsicheren Variabilität unterworfen sein. Schließlich läßt die fehlende Jahresangabe eines “kommenden Montags” einen recht großen Interpretationsspielraum.
Aber da gibt es ja das Gesetz. Dem Gesetz nach ist das Bauordnungsamt verpflichtet, das Baugenehmigungsverfahren innerhalb von 3 Monaten mit einen entweder positiven oder negativen Bescheid zu einem Abschluß zu bringen. Wir hoffen natürlich an dieser Stelle auf 2 Ereignisse:
- Unser Baugesuch wird genehmigt.
- Dem Gesetz wird genüge getan.
Ein Blick in den Kalender sagt, dass noch in diesem März das Ende unseres Baugenehmigungsverfahren naht. Wir drücken dem noch fehlenden Unterschriftskollegen kollegial die Schreibhände und rufen ihm zu: “Nur Mut, lieber Kollege Baugenehmigungsunterschreiber, wir freuen uns auf deinen Schriftzug, den du sicher mit reinem Gewissen eigenhändig unter unseren Bauantrag meißeln wirst!” – “Nur tu es endlich!”. Danke.